Neue Rahmenbedingungen für die geplante Überbauung Luppmenpark
Seit dem Wettbewerbsprojekt für die geplanten Alterswohnungen haben sich die verschiedenen Rahmenbedingungen erheblich verändert. Gutachten der Denkmalpflege attestieren dem Park und einigen Objekten des Luppmenparks eine hohe Schutzwürdigkeit, welche die bebaubare Fläche für die geplanten Alterswohnungen erheblich einschränkt. Die Villa, das Gartenhaus und der Park sind überkommunale Einzelschutzobjekte und befinden sich neu im Inventar des Kantons.
Warum ein Gestaltungsplan?
In Verhandlungen mit der kantonalen Denkmalpflege, dem Amt für Raumplanung, dem AWEL, den Gutachtern sowie dem Zürcher Heimatschutz zeigte sich, dass grundsätzlich eine neue, konzeptionelle Lösung erarbeitet werden muss und aufgrund der Komplexität nur ein Gestaltungsplanverfahrend zielführend sein wird. Ein Gestaltungsplan soll den Spielraum aufzeigen, wie im Luppmenpark Bauten und deren Gestaltung und Erschliessung zu ermöglichen und sicherzustellen sind. Mit diesem Verfahren können die verschiedenen Spezielbewilligung koordiniert werden und es dient als verbindliches Instrument für die weitere Planung.
Der Gestaltungsplan wurde durch das Amt für Raumplanung geprüft.
Dem private Gestaltungsplan Luppmenpark, der Gewässerraumfestlegung für die Luppmen im Bereich des Gestaltungsplans sowie der Aufhebung der Gewässerabstandslinien wurde an der Gemeindeversammlung vom 16. September 2019 mit grossem Mehr zugestimmt.