Projekt
Das Siegerprojekt des Wettbewerbs in der vom Verein Luppmenpark geplanten Form konnte nicht realisiert werden. Ein Gutachten hat den Park um die Villa als schützenswert eingestuft.
Es hat sich herausgestellt, dass die einzige Möglichkeit, Alterswohnungen zu realisieren, über ein Gestaltungsplanverfahren führt, da mehrere Ämter mit unterschiedlichen Interessen involviert sind.
Schon seit 2007 setzt sich der Verein, ab 2013 die neu gegründete Genossenschaft mit dem Thema Alterswohnungen auseinander. Ein Gutachten der kantonalen Denkmalpflege attestiert dem Luppmenpark und einigen Bauten des Luppmenparks eine hohe Schutzwürdigkeit, welche die bebaubare Fläche für die geplanten Alterswohnungen einschränkt.
Für die Genossenschaftsmitglieder und den Vorstand stand fest, dass aufgrund der vorgegebenen Komplexität und zur Findung einer neuen Lösung für die Realisierung der Alterswohnungen nur ein Gestaltungsplanverfahrend zielführend sein wird.
Der Vorstand ist seit anfangs 2015 in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, den Architekten und den involvierten Behörden wie Amt für Raumplanung, AWEL, kantonale Denkmalpflege, Zürcher Heimatschutz und Gutachtern bemüht, neue, konzeptionelle Lösungen für den Bau der vorgesehenen Alterswohnungen zu finden, trotz der schutzbedingten Auflagen. Der Gestaltungsplan zeigt die baurechtlichen Rahmenbedingungen und die bebaubare Fläche auf und dient als Grundlage für die weitere Planung der Alterswohnungen.
Dem private Gestaltungsplan Luppmenpark, der Gewässerraumfestlegung für die Luppmen im Bereich des Gestaltungsplans sowie der Aufhebung der Gewässerabstandslinien haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung vom 16. September 2019 mit überwältigendem Mehr zugestimmt.
Projektentwicklung
Die nächste Phase in der Projektentwicklung ist der Architekturwettbewerb. Eigentlich sollte die Führung für diesen Wettbewerb bei der Genossenschaft Alterswohnen Luppmenpark (GAL) als späterer Bauträgerin liegen. Dazu müsste aber die Landübertragung bereits geklärt sein. Weil dem noch nicht so ist, wird die Wettbewerbsvorbereitung und die -durchführung durch die Gemeinde Hittnau als jetzige Landbesitzerin erfolgen. Für den Wettbewerb sind klare Vorgaben wie umfassendes Raumprogramm, das Baukonzept und die Rahmenbedingungen wichtig. Bei diesen Vorgaben arbeiten der Vorstand der GAL mit der Gemeinde Hittnau eng zusammen.
Durch den Einsitz im Beurteilungsgremium kann der Vorstand der Genossenschaft direkt Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis nehmen. Das Siegerprojekt wird anschliessend weiter bearbeitet und unter der Leitung der Genossenschaft zur Baureife geführt.